Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ab dieser Woche einen Corona-Testpass. Dieser gilt als Testnachweis über ihr jeweils negatives Testergebnis dreimal wöchentlich in der Schule. Dieser Nachweis dient zur verpflichtenden Vorlage ab einem Alter von 10 Jahren. Schülerinnen und Schüler unter 10 Jahren müssen im Rahmen der aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen keinerlei Nachweis über eine negative Testung vorlegen. Für sie und ihre Familie dient der Corona-Testpass als friewillige Testdokumentation bis zum Ende des Schuljahres.